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Need to knows in Sachen Gepäck im aktuellen Chaos an den Flughäfen.

Diese Tipps gibt Fraport rund ums Reisegepäck

Verlustmeldungen und Verspätungen bei der Gepäckausgabe an Airports häufen sich. Doch was können Reisende tun, um sich zu schützen und möglicherweise Entschädigungszahlungen geltend zu machen? Was Fraport empfiehlt.

Das Gepäckband dreht seine Runden, aber die Koffer lassen auf sich warten – in diesem Sommer mehr denn je. Insbesondere in den Abendstunden kommt es zu "erheblichen Verzögerungen bei der Gepäckausgabe", weshalb die Reisenden Wartezeiten einplanen sollten. Dieser Zustand dürfte im Verlauf der Sommermonate zur Normalität werden, sagt Thomas Kirner, Leiter der Passagier-Kommunikation von Fraport.

Je weniger Gepäck, desto besser

Kirner empfiehlt, das eingecheckte Gepäck zu reduzieren und nur ein Handgepäckstück dabei zu haben. Unerlässlich sei auch eine individuelle Kennzeichnung der Gepäckstücke.

Denn: "Viele reisen mit schwarzem Rollkoffer – das macht die Identifizierung sehr zeitintensiv." Bewährt hätten sich individuelle Aufkleber, ein buntes Kofferband, ein mit Gewebeband aufgeklebtes Zeichen, Koffer-Hussen oder auch ein Stück Geschenkband am Griff.

Beim Self Service Baggage Drop (SBD) ist darauf zu achten, dass der Baggage Tag in Form eines Klebebands korrekt angebracht wird. Die Klebeflächen müssen längs miteinander versiegelt werden, um dem Transport unbeschadet standhalten zu können. Über Kreuz reiche nicht aus.

Auf den Transport von verderblichen Waren im Koffer sollte vollständig verzichtet werden. Außerdem empfiehlt es sich derzeit, den Gepäckinhalt bei der Abreise innerhalb einer Familie gemischt zu verteilen, so Kirner. Sollten einzelne Gepäckstücke länger unterwegs sein, ist am Urlaubsort in jedem Koffer für alle Familienmitglieder etwas Passendes enthalten.

Vermisste Gepäckstücke

Falls ein Gepäckstück verloren geht, müssen die Reisenden eine Verlustmeldung bei der jeweiligen Airline tätigen. Anrufe bei den Reisebüros und Reiseveranstaltern bieten sich an dieser Stelle nicht an.

Dafür gebe es bei jeder Airline ein entsprechendes Formular (Property Irregularity Report) am Gepäckermittlungsschalter. Einige Airlines böten dies als Online-Prozess an, andere am Schalter in der Gepäckausgabe.

"Über das weltweite System zur Verfolgung und Lokalisierung von Reisegepäck kann auch noch nach mehreren Tagen nahezu jeder Koffer seinem Besitzer oder seiner Besitzerin zugeordnet werden", betont der Fachmann.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine temporäre Adressangabe zu hinterlegen und eine Heimatadresse anzugeben, damit das vermisste Gepäck an den Besitzer versendet werden kann.

Entschädigung

Ist das Gepäck verspätet, können Entschädigungsansprüche gegenüber dem Vertragspartner eingefordert werden. In der Regel ist das gemäß § 613 BGB ("Unübertragbarkeit") die Airline. Dort heißt es: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar."

Die Airline ist verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Das schließt auch deren Gepäck mit ein. Bei Pauschalreisen wird diese Haftung auf den Reiseveranstalter übertragen. Das geht aus dem Wortlaut des § 651a BGB hervor.

Der Artikel 19 des "Montrealer Übereinkommens" findet sich die Vorgabe, die die Schadensersatzpflicht der Luftfrachtführer bei Verspätung der Reisenden, des Reisegepäcks und der Güter am Flughafen begründet. In Artikel 22 ist die Haftungshöchstgrenze aufgeführt.

Falls das Gepäck unwiederbringlich verlorengehen sollte, kann ein Anspruch auf Entschädigung außergerichtlich bei der "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" (SÖP) geltend gemacht werden.

Der Anspruch auf Entschädigungszahlungen ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sobald der Reisende merkt, dass er sein Gepäck vermisst, sollte er sich unverzüglich an den "Lost-and-Found"-Schalter wenden, um die Verlustmeldung aufzugeben. Vor der Reise sollte sich jeder Reisende Notizen über die Merkmale seines Gepäcks und des Gepäckinhalts machen.

Wenn das verspätete Gepäck 21 Tage nach der Landung immer noch nicht auffindbar sein sollte, gilt es als verloren. Die Airline wird von der Haftung ausgeschlossen, wenn der Verlust auf mangelhafte Qualität oder einen Defekt des Gepäckstücks zurückzuführen ist oder Fluggäste im verlorenen Gepäckstück wertvolle Gegenstände wie Laptops oder Schmuck transportieren, führt die Website "Advocado" aus.

Anlaufstellen im Internet

Weiterführende Informationen für Fluggäste lassen sich beispielsweise auf den Websites des "ADAC", der "Verbraucherzentrale" oder des "Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland" finden. Auf der Website "anwalt.de" kann eine Datenbank mit Anwälten zum Reiserecht abgerufen werden

Quelle: fvw, 21.7.22

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2 Kommentare

Genervt

Herzlichen Dank für den ausführlichen Artikel. Ich hatte das Thema letztens auf dem Flug nach Malta. Koffer weg, langes Warten. Das kann ja immer mal passieren, aber ärgerlich ist es trotzdem. Beruflich reise ich daher am liebsten nur mit Handgepäck ohne großartige Aufgabe, wenn das möglich ist.

Hallo,

 

vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Wieder ein sehr spannendes Thema! Hast mir auf jeden Fall geholfen. Danke dir.

 

Ich freue mich auf weitere interessante Beitrage von dir!

 

Beste Grüße

Graffitiartist